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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Medina Reisen

 

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) für Reiseveranstaltung der News Medina Reisen GmbH

 

Präambel

Als Einführung empfehlen wir zunächst einmal einen kurzen Einblick in die allgemeinen Grundlagen des Reiserechts. Die Normen der §§ 651 a-m BGB sind Grundlage aller Verträge, die Sie als Reisender abschließen. Als Ergänzung zu diesen Normen kommt die News Medina Reisen GmbH AGB zum Tragen. News Medina Reisen GmbH hat nicht die Pflicht die Angaben der Leistungsträger zu überprüfen. Eine sorgfältige Einschätzung ohne genaue Überprüfung ist ausreichender Bestandteil. Nach erfolgter sorgfältiger Einschätzung ohne Gewähr übernimmt News Medina Reisen GmbH im Weiteren keine Haftung gegenüber einem Reiseteilnehmer bzw. Anmelder einer Reise, sofern er nicht selbst Reisender ist, für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Sofern News Medina Reisen GmbH diese empfangenen Daten und Informationen nicht vorsätzlich falsch oder diese Angaben trotz schwerer Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt, ist News Medina Reisen GmbH von jeglicher Haftung befreit. News Medina Reisen GmbH hat nicht die Pflicht die Angaben der Leistungsträger zu überprüfen. Eine sorgfältige Einschätzung ohne genaue Überprüfung ist ausreichender Bestandteil. Nach erfolgter sorgfältiger Einschätzung ohne Gewähr übernimmt News Medina Reisen GmbH im Weiteren keine Haftung gegenüber einem Reiseteilnehmer bzw. Anmelder einer Reise, sofern er nicht selbst Reisender ist, für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Sofern News Medina Reisen GmbH diese empfangenen Daten und Informationen nicht vorsätzlich falsch oder diese Angaben trotz schwerer Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt, ist News Medina Reisen GmbH von jeglicher Haftung befreit. News Medina Reisen GmbH bietet darüber hinaus auch einzelne Reiseleistungen (Reisebausteine) an, die der Reisende für sich allein buchen oder mit anderen Reiseleistungen individuell zusammenstellen und als Gesamtreise (Bausteinreise) buchen kann. Ausserdem kann der Reisende Reisen, die von News Medina Reisen GmbH zusammengestellt wurden, als Pauschal-Pakete buchen. Diese angebotenen einzelnen Reiseleistungen und Reisen (Bausteinreisen und Pauschal-Pakete) werden von News Medina Reisen GmbH als eigene Leistungen angeboten und erbracht (Dynamic-Packaging). Es erfolgt insoweit keine Vermittlung von Reiseleistungen fremder Leistungsträger. Dies gilt auch für Nur Flug-Angebote.

 

1. Der Reisevertrag

1.1 Mit der Anmeldung in jeglicher Form bietet der Anmelder der News Medina Reisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wird dieses Angebot des Anmelders von News Medina Reisen GmbH ohne jegliche Änderung angenommen, so ist der Vertrag zustande gekommen.

1.2 Anmeldungen in jeglicher Form können sowohl über den Onlinedienst www.medina-reisen.de, telefonisch, via FAX oder auf andere dem jeweiligen technischen Standard der Zeit entsprechende Weise erfolgen. Anmeldungen können sowohl eine Beförderung, eine Beherbergung oder sonstige touristische Einzelleistungen wie z. B. nur Flug, Reiseversicherungen, Transfers, Ausflüge oder Autovermietung beinhalten. Weitere denkbare touristische Einzelleistungen, als auch deren Kombination sind möglich. Bei Eingang einer Anmeldung über das Onlineportal kann der Anmelder eine automatisch generierte Systembestätigung via Email erhalten. Diese ist dann gesondert gekennzeichnet und als Systembestätigung ersichtlich, ist aber noch nicht die Annahme des Anmelder Angebots, sodass der Vertrag noch nicht endgültig zustande gekommen ist. Der Vertragsschluss kommt erst durch die individuelle, gesondert erkenntliche Bestätigung in schriftlicher Form zustande. Liegt keine individuelle, abschließende, schriftliche Angebotsannahme (Buchungsbestätigung) vor, so ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen.

1.3 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt rechtlich ein neues Angebot von News Medina Reisen GmbH an den Anmelder vor, an das News Medina Reisen GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der neue, geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe des neuen Angebots eine Annahme durch den Anmelder erfolgt. Sollte innerhalb dieser Frist keine Annahme erfolgt sein, so ist News Medina Reisen GmbH von der Pflicht der Annahme des Angebots befreit.

1.4 Der Anmelder übernimmt die Haftung für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Person(en). Die vertragliche Pflicht von News Medina Reisen GmbH ist die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Reiseleistung. Nur Handlungen aus dieser Tätigkeit, die vorsätzlich oder grobfahrlässig einen nachweislichen Schaden für den Reisenden verursachen, sind Gegenstand eines Schadensersatzanspruches gegen News Medina Reisen GmbH.

1.5 Rechtskräftige Ansprüche aus Reiseveranstaltung gegen News Medina Reisen GmbH dürfen nicht an Dritte abgetreten werden, sofern ein Gesetz dies nicht anders bestimmt.

 

2. Reisedokumente, Leistungen und Leistungsbeschreibung

2.1 Der Reisende ist verpflichtet, Vertrags- und Reisedokumente jeglicher Art, die von News Medina Reisen GmbH oder dem Erbringer der Reiseleistung ausgehändigt oder übermittelt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit und auf die Übereinstimmung mit den vom Reisenden angegebenen Buchungsdaten zu überprüfen. Der Reisende ist verpflichtet, News Medina Reisen GmbH oder den Erbringer der Reiseleistung unverzüglich über erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten zu unterrichten. Kommt der Reisende seiner Pflicht nicht nach, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Erbringer der Reiseleistung teilweise oder vollständig nach den Bestimmungen der §§ 253 ff BGB entfallen.

2.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von News Medina Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur rechtlich bindend, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

2.3 Rechnungen und Reisebestätigungen sowie Versicherungsnachweise gegen Insolvenz des Reiseveranstalters werden grundsätzlich per Email an den Reisenden direkt oder an die vermittelnde Agentur versandt. Sofern keine Email-Adresse zur Verfügung steht, werden die Unterlagen entweder via Fax oder per Post versandt.

2.4 Die erforderlichen Reisedokumente werden nach vollständigem Zahlungseingang und unwiderruflicher Gutschrift auf dem dem Konto der News Medina Reisen GmbH per Email direkt an den Reisenden oder an die Vermittelnde Agentur zugestellt. E-Tickets werden durch Übermittlung des Flugbuchungscodes (Filekey) per Email zugestellt. Das gleiche gilt für alle erforderlichen Gutscheine (Voucher), die zum Einchecken ins gebuchte Hotel dienen. Gegen Vorlage des Reisepasses bzw. Personalausweises und des E-Ticket mit dem Flugbuchungscodes erhält der Reisende direkt am Flughafen am Check-in-Schalter der jeweiligen Airline die Bordkarte. Genaue Anweisungen und Informationen zur Abwicklung am Flughafen werden beim Emailversand der Reisedokumente mitgeteilt. Sofern keine Email-Adresse zur Verfügung steht, werden die Unterlagen entweder via Fax oder per Post versandt. Falls noch Papiertickets ausgestellt worden sind, werden diese auf dem Postweg verschickt. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Abwicklung wie oben beschrieben. Sollten hierbei jedoch von der Airline noch Papiertickets ausgestellt worden sein, die nicht mehr auf dem Postweg zugestellt werden können, so kostet die Tickethinterlegung am Schalter Airline einmalig EUR 25,00 pro Person. Die übrigen Dokumente (Voucher) werden per Email oder via Fax zugestellt.

2.5 Bei nachweislich nicht in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit bei Ausflügen oder anderen Gründen) wird sich News Medina Reisen GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

2.6 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils gültigen Darstellung in schriftlicher Form auf elektronischer (Internet) oder gedruckter Art. Die Angaben in der Reisebestätigung sind die vorrangigen Leistungsumfangsbeschreibungen. News Medina Reisen GmbH behält sich aber ausdrücklich vor, Änderung in der Darstellung, sofern diese erforderlich sind zu erklären und über diese vor endgültigem Vertragsabschluss zu informieren.

 

3. Registrierung im Reiseportal

3.1 Alle Reisenden bzw. Teilnehmer müssen sich in einigen Bereichen der Webseite von News Medina Reisen GmbH vor der Buchung über das Portal bei News Medina Reisen GmbH registrieren. Dabei hat die natürliche oder juristische Person, die in der Registrierungsmaske abgefragten Angaben wahrheitsgemäß zu übermitteln. Alle Anmelder, die entweder unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen oder juristische Personen gem. § 6 HGB sind, können registriert werden. Weiteres Registrierungserfordernis ist der Wohnsitz bzw. Sitz der juristischen Person in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz.

3.2 Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. News Medina Reisen GmbH kann eine Registrierung ohne Angaben von Gründen verweigern. Ebenso ist News Medina Reisen GmbH berechtigt, eine einmal erfolgte Registrierung ohne Angaben von Gründen zurückzunehmen. Sollte die Registrierung zurückgenommen werden, hat der Anmelder keine Ansprüche gegen News Medina Reisen GmbH. Die Rücknahme der Registrierung bereits zustande gekommener Verträge ist nicht möglich. Mögliche Rücknahmen werden dem Registrierten immer schriftlich mitgeteilt. Alle bereits Registrierten können jederzeit Ihre Registrierung schriftlich widerrufen, sofern noch kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Registrierung wird zudem gelöscht, sofern der Registrierte seinen Wohnsitz dauerhaft ausserhalb der Grenzen der Mitgliedstaaten der EU oder der Schweiz verlegt. Alle Registrierten verpflichten sich, News Medina Reisen GmbH unverzüglich über einen solchen dauerhaften Wohnsitzwechsel zu informieren. Sollte ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis schon zustande gekommen sein, so können aus buchhalterischen Gründen die Daten nicht mehr gelöscht werden.

 

4. Rücktritt, Umbuchung und Name Change (Ersatzperson) durch den Reiseanmelder

4.1 Tritt der Reisende von seiner vertraglichen Verpflichtung aus dem Reisevertrag zurück, so kann News Medina Reisen GmbH angemessenen Ersatz für bereits geleistete Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dabei sind erbrachte Aufwendungen, die anderweitig Verwendung finden konnten zu berücksichtigen. News Medina Reisen GmbH ist berechtigt, die Ersatzansprüche in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu berechnen, wobei die Steigerung der Ansprüche im indirekt proportionalem Verhältnis zwischen Rücktritt und Abreisedatum liegen (je geringer der zeitliche Abstand zwischen Rücktritt und Abreisedatum, desto grösser der prozentuale Ersatzanspruch).

4.2 Reisen, die besonders hervorgehoben als Lastminute Reisen gekennzeichnet sind und erst frühestens 14 Tage vor Abreise gebucht werden können, unterliegen aus besonderen kalkulatorischen Gründen einer 100-prozentigen Stornogebühr ab dem Tag des Zustandekommens des Reisevertrags. Unerheblich ist dabei der Zeitraum von maximal 14 Tagen bis zum Tag der Abreise.

4.3 Die Stornogebühren bei Pauschalreisen mit Charter- oder Linienflügen werden wie folgt berechnet. Ab dem Tag des Zustandekommens des Reisevertrags wird der anteilige Flugpreis zu 100% in Anrechnung gebracht. Der verbleibende Restreisepreis wird nach untenstehender Tabelle zum Gesamtstornobetrag errechnet. Der Fluganteil zur Ermittlung des Restreisepreises wird nach rechtswirksamem Rücktritt mitgeteilt.
bis 30 Tage vor Hotelbuchungsdatum 40%
ab 29. bis 22. Tag vor Hotelbuchungsdatum 55%
ab 21. bis 8. Tag vor Hotelbuchungsdatum 75%
ab 7. bis 2. Tag vor Hotelbuchungsdatum 85%
ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 100%
jeweils vom Restreisepreis gerechnet.

4.4 Stornogebühren für Hotelbuchungen. Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die ausgewiesenen Stornobedingungen des jeweils gebuchten Hotels. Sofern bei erfolgter Buchung keine für das jeweilige Hotel Stornobedingungen ausgewiesen sind, gelten die folgenden Pauschalen:
bis 30 Tage vor Hotelbuchungsdatum 40%
ab 29. bis 22. Tag vor Hotelbuchungsdatum 55%
ab 21. bis 8. Tag vor Hotelbuchungsdatum 75%
ab 7. bis 2. Tag vor Hotelbuchungsdatum 85%
ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 100% jeweils vom Restreisepreis gerechnet.

4.5 Bei Vertragsänderungen, die sich auf die Beförderung durch einen Luftfrachtführer beziehen, sofern diese vom Luftfrachtführer überhaupt zugelassen sind (Umbuchung oder Name-Change) bei bereits zuständige kommenden Luftbeförderungsverträgen ist News Medina Reisen GmbH zudem berechtigt, zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft und/oder dem Ticketaussteller erhobenen Entgelten eine eigene Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 7,50 pro Veränderung zu erheben. Der Luftfrachtführer kann dem Eintritt eines Dritten (Name Change) widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die daraus entstehenden Kosten des Luftfrachtführers bei Umbuchung oder Name Change werden dem Reisenden jeweils bei der Buchung bekanntgegeben. Diese Kosten und Bedingungen sind von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Luftfrachtführers abhängig.

4.6 Der Reisende kann bis zum Beginn der Reise einen Dritten als Ersatz (Ersatzperson) für die von Ihm gebuchte Reise benennen. Der Dritte tritt dann zusammen mit dem ursprünglichen Vertragspartner als Gesamtschuldner in Rechte und Pflichten gegenüber News Medina Reisen GmbH ein. In diesem Fall sind sowohl der ursprüngliche Anmelder, als auch der Dritte gleichsam für die Begleichung der Reisepreisforderung zzgl. der durch den Name Change entstandene Mehrkosten verantwortlich. Diese werden dann bei Eintritt der Ersatzperson verbindlich mitgeteilt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen sich bei Vertragsabschluss über die eventuell entstehenden Kosten bei einer Umbuchung oder des Eintritts einer Ersatzperson zu informieren.

 

5. Rücktritt und Kündigung durch News Medina Reisen GmbH

5.1 News Medina Reisen GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:

5.2 Ein fristlose Kündigung des Vertrages ist möglich, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der gesamten Reise für sich und die anderen Teilnehmer unmöglich macht. Trotz der Kündigung behält sich News Medina Reisen GmbH das Recht vor, den Reisepreis unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen einzubehalten.

5.3 Ein Rücktritt durch News Medina Reisen GmbH bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reisebeginn ist möglich, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung der Reise enthalten ist. News Medina Reisen GmbH wird unverzüglich vor Ablauf der Frist alle Reiseteilnehmer informieren und den schon geleisteten vollen oder teilweise erbrachten Reisepreis zurückerstatten. Wenn die Ausschreibung die Nichtdurchführung der Reise bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl beinhaltet, sind keine weiteren Schadensersatzansprüche gegen News Medina Reisen GmbH möglich.

5.4 Ein Rücktritt durch News Medina Reisen GmbH ist ebenfalls möglich, wenn aufgrund von Umständen, die nicht durch News Medina Reisen GmbH zu vertreten sind die Reise nicht durchgeführt werden kann (z.B. Krieg, Streik, Katastrophen etc).

 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß von News Medina Reisen GmbH erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann durch News Medina Reisen GmbH verweigert werden, wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zum Mangel (z.B. 1 Insekt im gebuchten Doppelzimmer in einer Urlaubsregion, in der dies naturgemäß vorkommen kann, wird nicht zu einem Upgrade in eine Suite führen) erfordert.

6.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet News Medina Reisen GmbH innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge einer Mangel aus wichtigem und erkennbarem Grund nicht weiter zuzumuten ist. Der Reisende schuldet dann der News Medina Reisen GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt unbeschadet, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den die News Medina Reisen GmbH nicht zu vertreten hat.

6.3 Die vertragliche Haftung der News Medina Reisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder News Medina Reisen GmbH für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich News Medina Reisen GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

6.4 News Medina Reisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen (z.B. mögliche Ausflüge, die von erkennbar Dritten vor Ort angeboten werden und die in keinem vertraglichen Verhältnis zu News Medina Reisen GmbH stehen) gekennzeichnet werden.

6.5 Der Reisende ist zu einer Mitwirkung verpflichtet, sofern Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vermieden werden können oder deren Ausmaß so gering wie möglich gehalten werden kann. Insbesondere ist der Reisende verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollte der Reisende es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

6.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber News Medina Reisen GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass eine Überprüfung dezidiert, möglich ist.

6.7 Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise verjähren gemäß den Rechtsnormen des Reiserechts in BGB (§ 651 m BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.

6.8 Rechtskräftige Ansprüche aus Reiseveranstaltung gegen News Medina Reisen GmbH dürfen nicht an Dritte abgetreten werden, sofern ein Gesetz dies nicht anders bestimmt.

 

7. Rückflugbestätigung bei Pauschalreisen, Sonder- und Charterflügen

7.1 Wenn in den AGB der jeweiligen Leistungserbringer nicht anders bestimmt, sollte der Reisende alle Pauschalreise- Sonder- und Charterrückflüge spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigen. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer sind verbindlich.

7.2 Für Schäden, die durch eine Nichteinhaltung dieser Sorgfaltspflicht des Reisenden entstehen, kann News Medina Reisen GmbH nicht haftbar gemacht werden.

 

8. Reisepreisanpassung und Reisepreisminderung

8.1 News Medina Reisen GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren wie folgt zu ändern: Bei der auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann News Medina Reisen GmbH vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann News Medina Reisen GmbH vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber News Medina Reisen GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

8.2 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für News Medina Reisen GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat News Medina Reisen GmbH den Reisenden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn News Medina Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 

9. Zahlungspflicht des Reisepreises durch den Reiseanmelder, Reisepreissicherungsschein und Zahlungsabwicklung

9.1 Der Reiseanmelder kann seine Zahlungsweise grundsätzlich selbst bestimmen, wenn nicht die AGB einen anderen Zahlungsmodus bestimmt. Informationen zur Zahlungsweise sind Bestandteil der Reisebestätigung oder können gesondert abgerufen werden. Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder unverzüglich die Reisebestätigung und den Sicherungsschein gemäss § 651 k BGB. Die geleistete Zahlung auf den Reisepreis ist gemäss § 651 k BGB gegen Ausfall des Reiseveranstalters versichert.

9.2 Bei Reisen, die von News Medina Reisen GmbH als Reiseveranstalter oder im Wege des Dynamic-Packaging durchgeführt werden, ist der Reisepreis wie folgt zu zahlen, soweit keine anders lautende Vereinbarung mit dem Reiseanmelder vorliegt:
9.2.1 Bei Reiseverträgen, bei denen zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt weniger oder gleich 28 Tage liegen, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchung fällig.
9.2.2 Bei Reiseverträgen, bei denen zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 28 Tage liegen, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird frühestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
9.2.3 Die Kosten für eine über News Medina Reisen GmbH gebuchte Reiseversicherung oder nur Flug werden grundsätzlich sofort in voller Höhe fällig und mit der Anzahlung der gebuchten Reise in Rechnung gestellt.

9.3 Verweigert ein Kreditinstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund, so ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes für die Bankrücklastschrift i. H.v. EUR 20,00 verpflichtet. Erfolgt nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung eine Änderung der bei Buchung genannten Zahlungsdaten oder ein Wechsel der Zahlungsart, so wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 erhoben. Erst nach Gutschrift des Gesamtbetrages auf dem Konto der News Medina Reisen GmbH erfolgt der Unterlagenversand an die vom Reiseanmelder angegebene Adresse oder die vermittelnde Reiseagentur.

9.4 Entschädigungen für Reiserücktritte vor Reisebeginn (Stornoentschädigungen), Gebühren für Namensänderung, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.

9.5 Bei kurzfristigen Buchungen (Lastminute), bei denen eine erkennbare Gutschrift auf dem Konto der News Medina Reisen GmbH aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, muss ein bankbestätigter, unwiderruflicher Einzahlungsbeleg unverzüglich an News Medina Reisen GmbH übermittelt werden. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die Echtheit des übermittelten Belegs ausser Zweifel steht.

 

10. Versicherungen

10.1 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist grundsätzlich nicht im Reisepreis enthalten. Diese wird aber zur Vermeidung von etwaigen finanziellen Schäden i.R. eines Rücktritts, der nicht in der Person des Zurücktretenden begründet sein muss (Unfall, oder Ähnliches), empfohlen.

10.2 Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder sonst eine diese Reise betreffende Versicherung kann grundsätzlich nur mit der Buchung zusammen abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss dieser Versicherung ist nur möglich, wenn die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Versicherung dies ausdrücklich gestatten.

10.3 Alle Zahlungen für Reisen, die mehr als zwei touristische Leistungen umfassen sind gemäss den Bestimmungen § 651 BGB bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Versicherung gegen die Insolvenz von News Medina Reisen GmbH versichert. Der Reisende erhält mit der Reisebestätigung einen Versicherungsnachweis, der den direkten Anspruch gegen die R+V Allgemeine Versicherung AG im Insolvenzfall von News Medina Reisen GmbH begründet.

 

11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Es gelten grundsätzlich die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes, die bei der Einreise beachtet werden müssen. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer eigenverantwortlich. Dieser muss sich rechtzeitig vor Reiseantritt über aktuell geltende Einreisebestimmungen zu erkundigen.

11.2 Ausgenommen sind davon Informationspflichten, die durch das Einreiseland ausdrücklich dem Reiseveranstalter auferlegt sind. Die dadurch mögliche Falsch- oder Nichtinformation gehen zu Lasten des Reiseveranstalters, sofern diese Informationspflicht begründet ist. Ansonsten gehen alle etwaigen, finanziellen Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften des Einreiselandes erwachsen zu Lasten des Reisenden. News Medina Reisen GmbH ist bemüht, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Sofern dies aber nicht einer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht entspricht, sind diese Informationen keine rechtsbegründenden Serviceleistungen der News Medina Reisen GmbH. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, ausser sie wurden ausdrücklich mitgeteilt.

11.3 News Medina Reisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Auslandsvertretung, wenn der Reisende News Medina Reisen GmbH mit der Besorgung beauftragt hat. Eine Haftung kann nur dann gegeben sein, sofern grob fahrlässiges oder schuldhaftes Handeln der News Medina Reisen GmbH Anlass für den entstandenen Schaden war.

11.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller wichtigen Gesundheitsbestimmungen des Einreiselandes selbst verantwortlich. Informationen über notwendige Prophylaxe sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, können in der Regel über den Hausarzt, bei einem Tropeninstitut oder einer Gesundheitsbehörde hinsichtlich des Urlaubsortes in Erfahrung gebracht werden. Alle Nachteile oder auch Zurückweisung des Reisenden durch die Behörden im In- und Ausland, die aus der Nichtbeachtung dieser Gesundheitsbestimmungen entstehen, können nicht von News Medina Reisen GmbH vertreten werden.

 

12. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Mit der Buchungsbestätigung wird dem Reisenden Namen und Flugnummer des ausführenden Luftfahrtunternehmens genannt. Zusätzlich werden die voraussichtlichen Flugzeiten bekanntgegeben. Sollten sich Änderungen zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ergeben, so wird der Reisende entweder direkt, oder über die vermittelnde Agentur unverzüglich nach Kenntnisnahme über diese Änderung unterrichtet. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt News Medina Reisen GmbH sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird. In diesem Fall sorgt News Medina Reisen GmbH dafür, dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht.

 

13. Newsletter

13.1 News Medina Reisen GmbH sendet dem Reisenden im Rahmen dieses Dienstes regelmässig Newsletter zu. Es besteht seitens des Reisenden kein Anspruch darauf, von News Medina Reisen GmbH für den Newsletter registriert zu werden. News Medina Reisen GmbH behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Es besteht seitens des registrierten Reisenden kein Anspruch auf Zusendung des Newsletters. News Medina Reisen GmbH kann die Aussendung der Newsletter jederzeit ohne Vorankündigung aussetzen oder einstellen.

13.2 Die in den Newslettern enthaltenen Informationen stellen lediglich eine unverbindliche Information seitens News Medina Reisen GmbH dar, wobei keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts der einzelnen Newsletter übernommen wird, sofern es sich um Ausschreibungen und Weitergabe von Informationen fremder Reiseveranstalter handelt. Ausschreibungen innerhalb des Newsletters, die sich ausdrücklich auf von News Medina Reisen GmbH zu erbringende Leistungen beziehen unterliegen dem Druckfehler- und Irrtums vorbehält.

13.3 Die Beiträge verbleiben im geistigen Eigentum von News Medina Reisen GmbH und dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von News Medina Reisen GmbH zugänglich gemacht werden.

13.4 Der Abonnent des Newsletter kann jederzeit die Zusendung durch einfache Erklärung dauerhaft beenden.

 

14. Gerichtsstand

Für Klagen gegen News Medina Reisen GmbH gilt München als Gerichtsstand. Für Klagen gegen einen von News Medina Reisen GmbH vermittelten Reiseauftrag ist der Gerichtsstand des jeweiligen Leistungserbringers massgeblich, sofern vom Leistungserbringer nicht anders bestimmt. News Medina Reisen GmbH kann nur nach geltendem deutschem Recht klagen und verklagt werden. Für Klagen von News Medina Reisen GmbH gegen Dritte ist der Wohn- oder Geschäftssitz der beklagten Partei massgeblich. Befindet sich der Wohn- oder Geschäftssitz der beklagten Partei ausserhalb des Geltungsbereichs des deutschen Rechts, so gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz von News Medina Reisen GmbH (Berlin) als vereinbart. Gleiches gilt, sofern der Wohn- oder Geschäftssitz der beklagten Partei unbekannt ist.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese allgemeine Geschäftsbedingung als lückenhaft erweist.

 

Medina Reisen, eine Marke der News Medina Reisen GmbH
Postanschrift: Tal 44 D-80331 München

Reiseveranstalter:
News Medina Reisen GmbH
Tal 44 D-80331 München
Stand: August 2021

Geschäftsführerin: Susan Miranda
Amtsgericht München / HRB 269593
Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
Stand: September 2021
Reiseveranstalter AGB News Medina Reisen GmbH

 

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